Tawfik human resources & consulting

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Internetseite www.tawfik.de

Nachfolgende Texte wurden aus Lesbarkeitsgründen in der männlichen Form verfasst, dennoch beziehen sich die Aussagen auf beide Geschlechter.

Amir Tawfik - Private Arbeitsvermittlung (im folgenden Tawfik genannt) stellt im Internet unter der Domain www.tawfik.de ein Kontakt- / Vermittlungsportal für arbeitsuchende Bewerber (im folgenden Bewerber genannt) und potentielle Arbeitgeber (im folgenden Unternehmen genannt) zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen Tawfik und dem Unternehmen sowie zwischen Tawfik und dem Bewerber durch die Registrierung / Bewerbung über die Domain www.tawfik.de ein Vermittlungsvertrag geschlossen wird. Sämtliche von Tawfik angebotenen Services werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und des gesonderten Disclaimers zur Verfügung gestellt. Mit der Nutzung der Serviceleistungen von Tawfik erkennen sowohl Bewerber als auch Unternehmen die Geltung dieser AGB an und beziehen diese in den Vermittlungsvertrag mit ein. Anders lautende AGB´s der Vertragspartner sind nicht Gegenstand des Vertrages, es sei denn Tawfik hat der Einbeziehung schriftlich zugestimmt.

§ 1 Leistungen von Tawfik

a.)
Tawfik unterhält ein Begegnungs-/Vermittlungsportal im Internet, in dessen Datenbank arbeitsuchende Bewerber für freizeit- und dienstleistungsorientierte Berufe gespeichert werden. Unternehmen haben nach Registrierung die Möglichkeit, die gespeicherten Bewerberdaten einzusehen. Tawfik verpflichtet sich, die vom Bewerber anzugebenden Daten nach Sichtung zu speichern und für die Unternehmen abrufbar zu machen. Die Daten der Bewerber können ausschließlich von berechtigten Unternehmen (potentiellen Arbeitgebern) abgerufen werden.

b.)
Der Service von Tawfik ist für Bewerber unentgeltlich, für Unternehmen im Fall einer Vermittlung (wenn zwischen dem Unternehmen und dem bei Tawfik registrierten Bewerber ein Arbeitsvertrag zustande kommt) entgeltlich.

c.)
Die Leistung von Tawfik erstreckt sich weiterhin darauf, ein funktionstüchtiges Portal zu unterhalten. Die Erreichbarkeit wird 95 % nicht unterschreiten. Ebenso verpflichtet sich Tawfik dazu, den Unternehmen gegenüber die kostenpflichtigen Leistungen ordnungsgemäß abzurechnen.

d.)
Tawfik übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der im System gespeicherten Daten. Die persönlichen Datensätze der Bewerber und Unternehmen sind von diesen selber zu pflegen und werden von Tawfik nicht überprüft oder aktualisiert.

§ 2 Leistungen / Pflichten der Unternehmen

a.)
Das Unternehmen kann sich zum Zweck der Vermittlung von Bewerbern bei Tawfik registrieren. Nach Überprüfung der unternehmensbezogenen Daten erhält das Unternehmen die Möglichkeit, über einen Unternehmen-Account mit Login-Bereich, Zugriff auf registrierte Bewerber bei Tawfik zu nehmen. Hierfür erhält das Unternehmen einen Benutzernamen und bestimmt eigenständig ein Passwort, welche per e-mail bestätigt werden. Es besteht kein Anspruch des Unternehmens auf Aufnahme der Unternehmensdaten in die Datenbank von Tawfik. Bei Nichtaufnahme wird die Registrierung des Unternehmens gelöscht. Bei Aufnahme in die Datenbank werden die bei der Registrierung gemachten Angaben gespeichert und dienen ausschließlich dem Geschäftsverkehr zwischen Tawfik und dem Unternehmen. Die Daten des Unternehmens bleiben solange in der Datenbank, bis das Unternehmen die Löschung der Daten beantragt. Im Unternehmen-Account erhält das Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, Zugriff auf seine gespeicherten Daten zu nehmen und diese bei Bedarf eigenständig zu verändern. Der Unternehmen-Account darf ausschließlich durch das registrierte Unternehmen oder seiner Bevollmächtigten benutzt werden. Das Unternehmen haftet für sämtliche Willenserklärungen, die über diesen Account abgegeben werden sowie für Missbrauch des Passwortes.

b.)
Mit Nutzung des Services von Tawfik erklärt sich das Unternehmen oder dessen Bevollmächtigte bereit, wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu den Unternehmensdaten zu machen. Veränderungen sind durch das Unternehmen selbst umgehend im Unternehmen-Account zu aktualisieren. Falls diese Anforderungen nicht erfüllt werden oder seitens Tawfik Anlass zu der Annahme besteht, dass die Anforderungen nicht erfüllt sein sollten, ist Tawfik dazu berechtigt - jedoch nicht verpflichtet - die Daten des Unternehmens zu sperren und / oder zu löschen. Ebenso ist Tawfik dazu berechtigt, sämtliche weiteren Dienste für Unternehmen zu sperren.

c.)
Über den Unternehmen-Account kann das Unternehmen auf sämtliche Daten ausgewählter Bewerber zugreifen. Die Bewerber werden vorab durch Tawfik ausgewählt und sind im Zugangsbereich der Unternehmen abrufbar. Tawfik weist ausdrücklich darauf hin, dass Bewerberdaten auch für weitere registrierte Unternehmen abrufbar sind. Kommt es zu einem Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Bewerber, ist das Unternehmen verpflichtet, Tawfik innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Arbeitsvertrages schriftlich über die Einstellung des Bewerbers zu informieren sowie eine Kopie des Arbeitsvertrages zu übersenden.

d.)
Tawfik behält sich das Recht vor, Unternehmen von der Nutzung auszuschließen, insbesondere wenn diese dem Geschäftsinteresse oder Ansehen von Tawfik schaden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Disclaimer mißachten oder Bewerberdaten nicht ausschließlich zum Zwecke der Besetzung offener Stellen nutzen. Das gleiche gilt, wenn die Unternehmen in Zahlungsverzug geraten.

e.)
Das Unternehmen verpflichtet sich, die für das Unternehmen ausgewählten Bewerber innerhalb von 7 Tagen zu prüfen, und sich mit dem Bewerber in Verbindung zu setzen.

f.)
Das Einholen von Referenzen, Auskünften und Gutachten darf nur im Einverständnis mit den Bewerbern erfolgen. Tawfik und das Unternehmen verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages bekannt werdenden Vorgänge, gleich welcher Art, geheim zuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen übernimmt Tawfik die ordnungsgemäße Verwaltung der Bewerberdaten und hält diese für das Unternehmen bis zur Entscheidung zur Verfügung. Nach Abschluss des Auftrages gehen alle zusätzlich beim Unternehmen vorliegenden Bewerbungsunterlagen an den Tawfik zurück.

g.)
Das Unternehmen verpflichtet sich ferner, soweit mit dem Bewerber nicht anders schriftlich vereinbart, Auslagen der Bewerber für Vorstellungsgespräche an diese zu erstatten.

h.)
Die Dienstleistungen von Tawfik ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung des Bewerbers und der damit verbundenen Daten durch das Unternehmen. Mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Unternehmen und dem Bewerber übernimmt das Unternehmen die alleinige Verantwortung für seine Auswahlentscheidung. Insoweit haftet Tawfik nicht für etwaige Schäden, die aus Nichteignung des Bewerbers hervorgehen. Es besteht kein Anspruch des Unternehmens auf eine Besetzung von offenen Stellen durch Tawfik.

§ 3 Vermittlungsgebühren

a.)
Vermittlungsaufträge basieren auf den Tawfik zur Verfügung stehenden Daten und Unterlagen (Stellenbeschreibung / Anforderungsprofil) und werden absolut vertraulich und gewissenhaft durchgeführt. Ein Vermittlungsauftrag bedarf der Schriftform und gilt als erfüllt, sobald durch mittelbares oder unmittelbares Einwirken von Tawfik ein Vertragsabschluß zwischen dem Bewerber und dem Unternehmen zustande kommt. Für die Vermittlung von Bewerbern über die Services von Tawfik fallen Vermittlungshonorare an. Die Höhe des Vermittlungshonorars wird in einem schriftlichen Vermittlungsvertrag, vor der Vermittlung des Bewerbers an das Unternehmen festgehalten. Die dabei aufgeführten Honorarsätze verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind nach erfolgreichem Vertragsabschluß sofort fällig. Das Vermittlungshonorar ist erneut fällig, wenn der Bewerber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wiederholt eingestellt wird. Das Unternehmen verpflichtet sich in diesem Fall, Tawfik innerhalb von 14 Tagen über das erneute Beschäftigungsverhältnis zu informieren. Tawfik ist berechtigt das Unternehmen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen wenn es diese Pflicht schuldhaft verletzt.

b.)
Anfallende Kosten für die Personalvermittlung dürfen vom Unternehmen nicht von dem Bewerber zurückgefordert werden.

c.)
Kosten für die Rücksendung von nicht mehr benötigten schriftlichen Bewerbungsunterlagen werden nach Aufwand abgerechnet. Anfallende Kosten für graphologische Gutachten, Persönlichkeitsprofilanalysen etc. werden gesondert vereinbart und berechnet. Soweit die Schaltung und / oder Textgestaltung von Anzeigen in Printmedien zwischen den Parteien vereinbart wurde, werden diese Leistungen gesondert berechnet. Die Kosten für die Schaltungen der Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sind Tawfik gegen Nachweis zu erstatten.

d.)
Das Unternehmen kann jederzeit von dem Vermittlungsauftrag zurücktreten, unberührt von der Verpflichtung, die bis dahin angefallenen und innerhalb der vier folgenden Wochen noch anfallenden Kosten für vereinbarte Anzeigen, Rücksendungen von Bewerberunterlagen, graphologische Gutachten etc. zu erstatten. Kommt ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Unternehmen und einem von Tawfik vorgestellten Bewerber nach Rücktritt vom Vermittlungsauftrag zustande, bleibt der Anspruch von Tawfik auf Vermittlungshonorar unberührt.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

a.)
Eine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der von den Bewerbern in das System von Tawfik eingegebenen und von Tawfik abrufbar gemachten Daten und Informationen, oder für die tatsächlichen Qualifikationen des Bewerbers, wird von Tawfik nicht übernommen. Tawfik kontrolliert und überprüft weder den Inhalt der Bewerbungen, noch die Qualifikation der Bewerber und haftet nicht für Fehler, Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten im Zusammenhang mit den in den eingehenden Bewerbungen enthaltenen Angaben des Bewerbers. Für den Inhalt der Angaben ist ausschließlich der Bewerber verantwortlich. Tawfik übernimmt keinerlei Gewähr für die Erreichung eines sonstwie gearteten Erfolgs, insbesondere nicht dafür, dass es aufgrund der bei Tawfik abrufbaren Daten zum Abschluß eines Arbeitsvertrages kommt.

b.)
Tawfik gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende, Umsetzung der vom Kunden in Auftrag gegebenen, von Tawfik zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen und ist bemüht ein zur Erreichung dieses Zieles fehlerfreies Programm zu erstellen. Dem Bewerber und den Unternehmen ist jedoch bekannt, dass es nach dem momentanen Stand der Technik nicht immer möglich sein kann und zum Teil wirtschaftlich unvertretbar ist ein absolut fehlerfreies Programm zu erstellen. Tawfik übernimmt Gewähr dafür, dass die angebotenen Leistungen eine Erreichbarkeit von 95 % aufweisen. Erst wenn eine Erreichbarkeit von weniger als 95 % gegeben ist, können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

c.)
Für Sachmängel haftet Tawfik nach den gesetzlichen Bestimmungen.

d.)
Auch im Übrigen haftet Tawfik nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das ProdHaftG fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In den übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.

e.)
Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haftet Tawfik im übrigen nur für den vertragstypischen Schaden, der Höhe nach begrenzt auf die Summe des Auftragswertes.

f.)
Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bewerbers oder Unternehmens sind ausgeschlossen. Tawfik haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die aus der Verwendung der veröffentlichten Daten entstanden sind, und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bewerbers oder Unternehmens.

g.)
Soweit die Haftung von Tawfik ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung dessen Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 5 Urheberrechte

Sowohl Unternehmen als auch Bewerber versichern rechtsverbindlich, dass sie unter sämtlichen rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere aus marken-, kennzeichen- und urheberrechtlicher Sicht dazu berechtigt sind, die in das System von Tawfik eingegebenen Inhalte zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Sollten Dritte dennoch, aufgrund der Verwendung der Inhalte, Ansprüche gegenüber Tawfik geltend machen, so wird Tawfik von der für die Inhalte verantwortlichen Personen, das heißt, entweder dem Unternehmen oder dem Bewerber, auf erste Anforderung von etwaigen Schadenersatzansprüchen freigestellt. Der Schadenersatzanspruch erfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden sowie die für einen Anwalt im Rahmen der Verteidigung anfallenden angemessenen Kosten.

§ 6 Gegenseitige Unterstützung / Werbemaßnahmen

a.)
Die Unternehmen und Tawfik verpflichten sich, sich in ihren geschäftlichen Tätigkeitsbereichen nach besten Kräften zu unterstützen und zu fördern. Das Unternehmen unterstützt Tawfik auch, in dem es Tawfik über Änderungen des Angebots, der Anforderungen und des Personalbedarfs unterrichtet, soweit dies für die Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen erforderlich ist.

b.)
Das Unternehmen räumt Tawfik das Recht ein die Firma, den Namen, das Geschäftskennzeichen oder Marke des Unternehmens als Referenzkunden von Tawfik zu erwähnen. Das Unternehmen sichert insofern zu, dass es berechtigt ist, Tawfik den Gebrauch, den Einsatz, die Vervielfältigung und die Verwendung der Kennzeichen, Marken oder der Firma einzuräumen. Sollte Tawfik aufgrund der Verwendung von Dritten auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden, stellt das Unternehmen Tawfik von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Von der Freizeichnung erfasst werden auch für die Verteidigung angemessener Anwaltskosten.

c.)
Sämtliche Beteiligte sind dazu verpflichtet, über die wechselseitig bekannt gewordenen Firmeninterna, Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren.

§ 7 Beendigung des Vertrages

Eine Beendigung des Vertrages und der damit verbundenen Nutzung des Unternehmen-Accounts ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Eine schriftliche Mitteilung, auch per E-Mail, genügt.

§ 8 Zahlungsmodalitäten

a.)
Tawfik erteilt über die jeweils anfallende Vermittlungsgebühr eine Rechnung. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Die jeweiligen Rechnungsbeträge sind unmittelbar nach Rechnungszugang fällig.

b.)
Kommt das Unternehmen in Zahlungsverzug, ist Tawfik berechtigt, 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskont-Überleitungsgesetz als Verzugszins zu verlangen.

c.)
Gegen Ansprüche von Tawfik kann der Vertragspartner nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 9 Schriftformerfordernis, Gerichtsstand, Sonstiges

a.)
Nebenabreden zu diesem Vertrag, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

b.)
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen nicht beeinträchtigt. Die Parteien sind sodann gehalten, die wirksame oder undurchführbare Klausel durch eine durchführbare und/oder wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel dieses Vertrages am nächsten kommt.

c.)
Der Verzicht der Ausübung oder Durchsetzung eines Rechts oder einer Bestimmung dieser AGB stellt keinen Verzicht auf das Recht oder die Bestimmung an sich dar.

d.)
Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Köln vereinbart. Tawfik ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohnsitz/Firmensitz zu verklagen. Der Geschäftssitz von Tawfik ist Erfüllungsort. Es wird die ausschließliche Geltung deutschen Rechts vereinbart.
 
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